AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung am Saarweg

1. Vertragsabschluss

Mit der verbindlichen Buchung einer Wohnung, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn der Gastgeber die Buchung bestätigt.

2. Bezahlung des Mietpreises

Eine Anzahlung ist nicht erforderlich, jedoch ist der komplette Mietpreis bis 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisezeitpunkt auf das angegebene Konto des Gastgebers zu überweisen.

Die Kontoinformationen entnehmen Sie bitte Ihrer persönlichen Reservierungsbestätigung. Bei Auslandsüberweisungen gehen die Transferkosten zu Lasten des Gastes.

3. Bezug der FeWo (Anreise). 

Der Gast erhält bei Ankunft persönlich oder durch den Schlüsselsafe einen Schlüssel zur Unterkunft. Die Unterkünfte können ab 15:00 Uhr bezogen werden.

4. Abreise 

Am Abreisetag ist die Wohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10:00 Uhr dem Gastgeber oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen) zurückzugeben. Sämtliche Schlüssel sind entsprechend der Angaben des Gastgebers zu hinterlassen. Die vorzeitige Abreise des Gastes, die dem Gastgeber anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Gast schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins. Räumt der Gast die Unterkunft nicht bis 10:00 Uhr, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, kann der Gastgeber aufgrund der verspäteten Räumung der Unterkunft für dessen weitergehende Nutzung die Kosten in Rechnung stellen. Der Schlüssel ist dem Gastgeber entsprechend auszuhändigen. Bei Verlust des Schlüssels muss der Mieter für den Tausch der Schliessanlage haften.

5. Personen

Die Unterkunft wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Gastgebers. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Gastgeber berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen Der Ferienwohnung zu verweisen.

6. Haustiere, Rauchen

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für Besucher der Gäste. Innerhalb der Unterkünfte ist das Rauchen generell nicht gestattet.

7. Pflichten des Gastgebers

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Gastgeber zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe der Unterkunft verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Gastgebers nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Unterkunft nicht wie vereinbart durch den Gast genutzt werden können, haftet der Gastgeber ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Übernachtungspreises.

 8. Instandhaltung der Wohnungen 

Der/die Gast/Gäste verpflichtet/verpflichten sich, die gesamten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Unterkunft und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel in der Unterkunft hat der Gast unverzüglich dem Gastgeber mitzuteilen, anderenfalls stehen dem Gastgeber darauf beruhende Ersatzansprüche zu. 

9. Nichtinanspruchnahme Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen. Der uns entstandene und vom Gast zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet: Ferienwohnung 90% des Reisepreises. 

10. Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht bzw. zum Gerichtsbezirk gehörende Landesgericht des Erfüllungsortes zuständig.